Hausordnung

Damit sich alle wohlfühlen, bitten wir Sie, unsere Hausordnung zu beachten – sie sorgt für einen harmonischen und angenehmen Aufenthalt für alle Gäste.

  • Behandeln Sie Einrichtung und Wäsche schonend, und melden Sie Schäden umgehend.

  • Nichtraucherregelung: Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Bitte nicht im Bad oder am Fenster rauchen – es gibt ausreichend Raucherbereiche.

  • Möbel dürfen nicht umgestellt werden; bei Änderungswünschen bitte ansprechen.

  • Outdoor-Gartenmöbel dürfen nicht in die Wohnungen oder auf Balkone gebracht werden.

  • Kerzenlicht in den Wohnungen ist nicht gestattet.

  • Parken nur auf zugewiesenen Stellplätzen; Einfahrt in den Innenhof nur nach Absprache.

  • Mülltrennung ist verpflichtend (gelber Sack, Restmüll, Papier, Glas). Mülltonnen befinden sich in der „Holzhalle“.

  • Fahrräder bitte in die vorgesehenen Räume bringen, nicht in die Wohnungen oder auf die Balkone.

  • Tiere bitte nicht füttern; Essensreste können beim Personal abgegeben werden.

  • Bei Abreise: Wohnung besenrein übergeben, Müll entsorgen, Geschirr sauber verräumen. Abreisezeit: bis 10:00 Uhr.

  • Kinder müssen beim Spielen beaufsichtigt werden.

  • Fahrzeuge wie Bobbycars oder Inliner sind in den Ferienwohnungen nicht erlaubt.

  • Bereiche zwischen den Häusern und Liegen sind keine Spiel- oder Klettergeräte.

  • Spielsachen können im „Hofmuseum“ ausgeliehen werden.

  • Ruhezeiten sollten eingehalten werden.

  • Treffpunkt und Verpflegung finden in der festgelegten Gruppenwohnung statt. Andere Wohnungen sind nicht für größere Personenzahlen geeignet.

  • Kein Geschirrtausch zwischen den Wohnungen; Gruppenwohnungen sind entsprechend ausgestattet.

  • Tragfähigkeit der Balkone beachten; Sitzmöglichkeiten im Innenhof nutzen.

  • Anpassung der Lautstärke an die Interessen von Nachbarn und anderen Gästen.

  • Hunde sind immer an der Leine zu führen.

  • Keine Hunde auf Sofas oder in Betten lassen.

  • Reviermarkierungen vermeiden; Hinterlassenschaften müssen entsorgt werden.

  • Hunde dürfen nicht alleine in der Wohnung bleiben.